
In der Regel werden die Kosten für eine ästhetische Brustvergrösserung nicht übernommen. Anders sieht es aus bei einer Angleichung im Fall einer Brustfehlbildung.
In der Regel werden die Kosten für eine ästhetische Brustvergrösserung nicht übernommen. Anders sieht es aus bei einer Angleichung im Fall einer Brustfehlbildung.