Wann wird eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse übernommen?

Für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse gibt es in der Schweiz verschiedene Kriterien: pro Seite müssen mindestens 500 Gramm Brustgewebe entfernt werden und die Patientin muss nachweislich unter Rückenschmerzen oder einer Fehlhaltung leiden.