Wird man nach einer Brustverkleinerung krankgeschrieben?

Werden die Kosten für die Brustverkleinerung von der Krankenkasse übernommen, kann die Patientin für zwei bis drei Wochen krankgeschrieben werden. Wird die Brustverkleinerung aus rein ästhetischen Gründen durchgeführt, muss die Patientin hierfür Urlaub nehmen.